Anfrage: Grundsteuer B

Am 10. November 2024 stellten wir folgende Anfrage:

Piktogramm vor grünem Hintergrund und gelber Sonnenblume in der oberen rechten Ecke mit den Wörtern "Anfrage gestellt." und einer Person mit einem Fragezeichen in einer Sprechblase rechts über dem Kopf.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anfrage für die nächstfolgende Sitzung des zuständigen Ausschusses:

Haushaltsentwurf 2025/2026, hier: Grundsteuer B – Hebesatz ab 2024

Gemäß den Ausführungen auf Seite 24 unter 4.2 des Haushaltsentwurfes ist im Entwurf eine Absenkung des noch auf „alten“ Berechnungsgrundlagen auf Basis der früheren Einheitswerte beschlossenen Hebesatzes von 920 % bzw. Punkten auf nunmehr 899 % vorgesehen. Gemäß den Empfehlungen zur Berechnung der Grundsteuer B 2024 wurde für die Stadt Hennef seitens der Finanzverwaltung NRW ein einkommensneutraler Hebesatz in Höhe von 855% auf Basis der „neuen“ Grundsteuerwerte (1.1.22) empfohlen. Rechnerisch weicht der Haushaltsentwurf demnach um 44% im Vergleich zum empfohlenen aufkommensneutralen Satz nach oben ab. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundsteuerwerte 1.1.22 im Bereich der Wohngrundstücke fast ausnahmslos zu einer Erhöhung der jeweiligen Bemessungsgrundlage geführt haben und damit eine deutliche Mehrbelastung bezüglich der Grundsteuer der Hennefer Wohneigentümer ab 2025 zwangsläufig die Folge ist, wird um Auskunft gebeten, ob der Hebesatz der Stadt Hennef für 2025 tatsächlich aufkommensneutral ist oder in welcher Höhe dieser Hebesatz aufkommensneutral hätte festgelegt
werden müssen.

Wir bitten darüber hinaus mitzuteilen, ob im Interesse der Hennefer Bürger geprüft worden ist, die angestrebte und politisch gewollte Aufkommensneutralität insbesondere der Grundsteuer bei Wohneigentum durch die Anwendung differenzierter Hebesätze in den Bereichen Wohneigentum/Gewerbe zu verbessern und hier eine differenzierte Hebesatzfestsetzung in Betracht kommt.

Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen

gez. Matthias Ecke, Fraktionsvorsitzender
gez. Detlev Fiedrich, Ratsmitglied
gez. Hans E. Krämer, Fraktionsgeschäftsführer

Der Antrag steht nachfolgend als pdf-Datei zum Download und zur Ansicht zur Verfügung (nicht barrierefrei):